Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und

- Höchstens 8 Personen plus Fahrer

auch mit Anhänger

- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder

- mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt 

- beinhaltet die Kl. AM und L

- Mindestalter 18 Jahre (bzw. 17 bei begleitendem Fahren)

- Theoretische Ausbildung bei Ersterwerb: 14 Lektionen (2 klassenspezifisch), bei Erweiterung 8 Lektionen (2 klassenspezifisch)

- Praktische Ausbildung: 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht) sind vorgeschrieben

- Es muss eine theoretische Prüfung (max. 3 Monate vor dem Geburtstag) und praktische Prüfung (max. 1 Monat vor dem Geburtstag) abgelegt werden.

 

Begleitetes Fahren mit 17

- Mit 16 1/2 Jahren darf die Ausbildung der Klasse B oder BE begonnen werden

- Die Ausbildung entspricht der Ausbildung ab 18 Jahren

- Nach bestandener Prüfung darf der Fahrschüler mit den namentlich eingetragenen Begleitern bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres einen PKW fahren. Dies gilt nur im Inland und in Österreich.

- Auch hier gilt es muss eine theoretische Prüfung (max. 3 Monate vor dem Geburtstag) und eine praktische Prüfung (max. 1 Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Begleiter darf sein wer:

- Das 30. Lebensjahr vollendet hat

- Mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist

- Nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung hat

- Die Begleitperson darf nicht begleiten, bei Überschreiten der 0,5 Promillegrenze und wenn sie unter dem Einfluss berauschender Mittel steht

 

Klasse BE

 

- Anhänger über 750kg bis 3500kg z.G.

- Mindestalter: 18 Jahre (bzw. ab 17 Jahre bei begleitendem Fahren)

- Vorbesitzer: Klasse B

- Theoretische Ausbildung: nicht vorgeschrieben

- Praktischen Ausbildung: 5 Sonderfahrten (3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt) sind vorgeschrieben

- Es muss eine praktische Prüfung abgelegt werden

Klasse AM

- Kleinkrafträder wie Roller, Mopeds, Quads und Trikes

- max. Geschwindigkeit: 45 km/h bis 50 ccm Hubraum

- bei 3- bzw. 4-rädrigen Krafträdern: Höchstgewicht von 350 kg; Elektromotoren bis 4 kW

- bei der praktischen Ausbildung sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben

- Mindestalter 15 Jahre

-Es muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden

Klasse A2

Motorräder bis 35 KW (Verhältnis von Leistung zu Leermasse max. 0,2 kW/kg)

- beinhaltet die Klasse A1 und AM 

- ab 18 Jahren möglich 

- die theoretische Ausbildung besteht aus 16 Lektionen (vier davon klassenspezifisch)

- bei Erweiterung sind es 10 Lektionen (vier davon klassenspezifisch)

- praktische Ausbildung 12 Sonderfahren sind vorgeschrieben (5 Überland-, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten)

- es muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden

- bei Aufstieg entfällt die theoretische Prüfung und die Sonderfahrten

 

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